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Was trifft am besten auf Ihre Situation zu? Rückenprobleme, Sportverletzungen oder präventive Bewegungsübungen?
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Informationen zur Heilmittelverordnung
(Gesetzliche Krankenkassen)
Wichtige Fristen laut IFK und Heilmittel-Richtlinie:
- Beginnfrist: Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung erfolgen.
- Dringliche Behandlung: Ist ein „dringlicher Behandlungsbedarf“ vom Arzt angekreuzt, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen beginnen.
- Gültigkeitsdauer: Je nach Anzahl der verordneten Einheiten ist das Rezept 3 bis 6 Monate ab dem ersten Behandlungstag gültig.
- Entlassmanagementverordnung (Krankenhaus): Die Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen aufgenommen und innerhalb von 12 Tagen abgeschlossen sein.
- Blankoverordnung: Hier können bis zu 18 Behandlungseinheiten stattfinden plus 2 physiotherapeutische Diagnostik-Termine und es gilt eine erweiterte Gültigkeit von bis zu 16 Wochen.
Besonderheiten:
- Sollte die Frist versäumt werden, ist eine Änderung (neues Datum) durch die ausstellende Arztpraxis erforderlich.
- Bei der Berechnung der Fristen zählen Samstage, Sonn- und Feiertage mit (Kalendertage).
Nur eine vollständig ausgefüllte Heilmittelverordnung ist gültig.
1. Personalienfeld (Name, Adresse etc.)
2. Ausstellungsdatum (Beginn der 28 Tage Frist)
3. Heilmittelbereich (Physiotherapie muss angekreuzt sein)
4. Behandlungsrelevante Diagnosen
5. Diagnosegruppe und Leitsymptomatik
6. Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog
a. vorrangige Heilmittel (KG, MT, KMT, KG-Gerät, KG-ZNS etc.)
b. ergänzende Heilmittel (Heiße Rolle, Fango etc.)
7. Anzahl der Behandlungsheinheiten
8. Therapiebericht
9. Hausbesuch
10. Therapiefrequenz (wie viele Termine pro Woche: 1, 1-2 oder 1-3 etc.)
11. Dringlicher Behandlungsbedarf
12. Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes
